Abschluss der Weiterbildung Am Ende der Weiterbildung stellen wir eine Teilnahmebescheinigung aus. Es werden keine Prüfungen durchgeführt.
SG-Weiterbildungsnachweis Die Systemische Gesellschaft (www.systemische-gesellschaft.de), deren Gründungsmitglied die IGST ist, stellt einen Weiterbildungsnachweis für „Systemische Therapie“ aus. Voraussetzung ist der Abschluss der Weiterbildung an einem der Mitgliedsinstitute und eine Antragstellung gemäß den 2014 verabschiedeten Richtlinien. Die Einreichungsfrist für die Anträge ist jeweils der 30. März und der 30. September eines Jahres. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge bei der Systemischen Gesellschaft gestellt worden sein.
Der Antrag auf den SG-Weiterbildungsnachweis kann auf der Homepage der Systemischen Gesellschaft im Online-Verfahren gestellt werden. Die entsprechenden Unterlagen für die Antragstellung werden spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Frist bei der IGST eingereicht. Wir stellen nach Prüfung der Unterlagen ein Zertifikat aus, welches bei der Antragstellung bei der SG hochgeladen wird.
Voraussetzungen für den SG-WeiterbildungsnachweisFachhochschul-, Hochschulabschluss in einer humanwissenschaftlichen Disziplin vor dem Start der Weiterbildung oder eine individuelle Äquivalenzbescheinigung des Weiterbildungsinstitutes.
Über die Zulassung zur Weiterbildung entscheiden die Mitgliedsinstitute. Falls ein/-e Weiterbildungsteilnehmer_in die Zulassungsvoraussetzungen für den SG-Weiterbildungsnachweis „Systemische Therapie“ nicht erfüllt, das Weiterbildungsinstitut aber die Vergabe eines Weiterbildungsnachweises für angemessen hält, erstellt das Weiterbildungsinstitut eine individuelle Äquivalenzbescheinigung. Das Weiterbildungsgremium entscheidet über eine Ausnahme auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.
Akkreditierung der Weiterbildung / Fortbildungspunkte Die Akkreditierung unserer Weiterbildungen und Seminare zur Erlangung von Fortbildungspunkten erfolgt über die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg. Diese Akkreditierung wird auch von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Fortbildungspunkte können von Psychologischen PsychotherapeutInnen, Kinder-und JugendlichenpsychotherapeutInnen und Arzt/Ärztinnen erworben werden.